Weiterbildungszeit: Neue Regelung ab 2026

Weiterbildungszeit: Neue Regelung ab 2026

Die österreichische Regierung hat am 2. April 2025 die Abschaffung der Bildungskarenz und die Einführung der neuen Weiterbildungszeit beschlossen. Am 16. September 2025 wurde der erste Entwurf für die Weiterbildungszeit vom Sozialministerium vorgelegt. Die Begutachtung läuft, die Frist dafür geht bis zum 29. September 2025. Die Weiterbildungszeit soll laut Ministerium ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Vorstand des Arbeitsmarktservice, Johannes Kopf, sieht den Start der Weiterbildungszeit erst im zeiten Quartal 2026.

Bildungskarenz neu & Weiterbildungszeit

Die bisherige Bildungskarenz ist eine Möglichkeit, sich weiterzubilden, ohne das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Sie bietet folgende Vorteile:

  • Freistellung von der Arbeit während der Weiterbildung
  • Finanzielle Unterstützung durch das AMS (Weiterbildungsgeld) und Arbeitgeber:in
  • Flexible Gestaltung der Weiterbildung

Wichtige Hinweise zur aktuellen Bildungskarenz

  • Anträge auf Weiterbildungsgeld können bis 31.03.2025 nur noch für Zeiträume mit Beginn vor 01.04.2025 gestellt werden
  • Für Anträge zwischen 01.04.2025 und 31.05.2025 gilt:
    • Die Bildungskarenz muss bis 28. Februar 2025 vereinbart sein
    • Die Weiterbildung muss bis 31.05.2025 beginnen

Mehr Informationen zur aktuellen Bildungskarenz beim AMS →

Wichtige Änderungen

Neue Rahmenbedingungen

  • Die Weiterbildungszeit ersetzt die bisherige Bildungskarenz
  • Jährliches Budget von 150 Millionen Euro (vorher: 512 Millionen Euro)
  • Mindestbetrag der Unterstützung wird auf 40,40 Euro/Tag, Maximalunterstützung liegt bei 67,94 Euro/Tag
  • Keine direkte Beantragung nach Elternkarenz mehr möglich (mindestens 26 Wochen Beschäftigung dazwischen)

Zuschuss durch Arbeitgeber:in

Bei ≥ ½ Höchstbeitragsgrundlage brutto zahlen Arbeitgeber:innen 15 % der Weiterbildungsbeihilfe an Beschäftigte aus, durch diese Maßnahme sollen vorallem höher gebildete Beschäftigte weniger im Fokus der Weiterbildungszeit stehen, so der Vorwurf. Die AMS-Beihilfe reduziert sich entsprechend, allerdings wird die Weiterbildungsmaßnahme hinsichtlich arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit durch das AMS geprüft und kontrolliert. Sozialversicherung-Beihilfe (inkl. Zuschuss) gilt als Beihilfe zum Lebensunterhalt (kein Zusatzbetrag nach § 20 Abs. 6 AlVG bei Bezug).

Anforderungen

  • Mindestbeschäftigungszeit: 1 Jahr beim aktuellen Arbeitgeber
  • Mindestausmaß der Weiterbildung: 20 Wochenstunden
  • Bei Betreuungspflichten: 16 Wochenstunden
  • Bei Studium: 20 ECTS-Punkte pro Semester (16 bei Betreuungspflichten)

Neue Pflichten

  • Verpflichtende Bildungsberatung vor der Beantragung
  • Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit durch das AMS
  • Präsenz- oder Live-Online-Formate erforderlich
  • Nachweis der Teilnahme nach Abschluss
  • Rückforderung bei Nichterfüllung der Anforderungen

Übergangsregelung

Die bisherige Bildungskarenz läuft am 31. März 2025 aus. Für bereits begonnene oder bis Ende Februar 2025 vereinbarte Bildungskarenzen gelten Übergangsregelungen:

  • Offene Module können absolviert werden, wenn bis Ende März 2025 ein Anspruch zuerkannt wurde
  • Vereinbarungen bis Ende Februar 2025 bleiben gültig, wenn die Bildungsmaßnahme bis 31. Mai 2025 beginnt

Ziele der Reform

Die neue Weiterbildungszeit soll:

  • Bessere Qualifizierung für den Arbeitsmarkt ermöglichen
  • Insbesondere weniger qualifizierten Beschäftigten Chancen eröffnen
  • Die geleisteten Arbeitsstunden in Österreich erhöhen
  • Eine echte Weiterqualifizierung für Arbeitnehmer ermöglichen

Reaktionen

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) bezeichnet die Weiterbildungszeit als “neues Level” der Bildungskarenz. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht darin eine “echte standortpolitische Maßnahme”. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) betont die Bedeutung des lebenslangen Lernens für Arbeitnehmer und Betriebe.

Quellen