Weiterbildungszeit: Neue Regelung ab 2026
Weiterbildungszeit: Neue Regelung ab 2026
Die österreichische Regierung hat am 2. April 2025 die Abschaffung der Bildungskarenz und die Einführung der neuen Weiterbildungszeit beschlossen. Diese soll ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten und bietet eine modernere und zielgerichtetere Förderung der Weiterbildung.
Aktuelle Bildungskarenz
Die bisherige Bildungskarenz ist eine Möglichkeit, sich weiterzubilden, ohne das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Sie bietet folgende Vorteile:
- Freistellung von der Arbeit während der Weiterbildung
- Finanzielle Unterstützung durch das AMS (Weiterbildungsgeld)
- Möglichkeit zur Bildungsteilzeit
- Flexible Gestaltung der Weiterbildung
Wichtige Hinweise zur aktuellen Bildungskarenz
- Anträge auf Weiterbildungsgeld können bis 31.03.2025 nur noch für Zeiträume mit Beginn vor 01.04.2025 gestellt werden
- Für Anträge zwischen 01.04.2025 und 31.05.2025 gilt:
- Die Bildungskarenz muss bis 28. Februar 2025 vereinbart sein
- Die Weiterbildung muss bis 31.05.2025 beginnen
Mehr Informationen zur aktuellen Bildungskarenz beim AMS →
Wichtige Änderungen
Neue Rahmenbedingungen
- Die Weiterbildungszeit ersetzt die bisherige Bildungskarenz
- Jährliches Budget von 150 Millionen Euro (vorher: 512 Millionen Euro)
- Mindestbetrag der Unterstützung wird auf 32 Euro/Tag erhöht
- Keine direkte Beantragung nach Elternkarenz mehr möglich (mindestens 26 Wochen Beschäftigung dazwischen)
Anforderungen
- Mindestbeschäftigungszeit: 1 Jahr beim aktuellen Arbeitgeber
- Mindestausmaß der Weiterbildung: 20 Wochenstunden
- Bei Betreuungspflichten: 16 Wochenstunden
- Bei Studium: 20 ECTS-Punkte pro Semester (16 bei Betreuungspflichten)
Neue Pflichten
- Verpflichtende Bildungsberatung vor der Beantragung
- Präsenz- oder Live-Online-Formate erforderlich
- Nachweis der Teilnahme nach Abschluss
- Rückforderung bei Nichterfüllung der Anforderungen
Übergangsregelung
Die bisherige Bildungskarenz läuft am 31. März 2025 aus. Für bereits begonnene oder bis Ende Februar 2025 vereinbarte Bildungskarenzen gelten Übergangsregelungen:
- Offene Module können absolviert werden, wenn bis Ende März 2025 ein Anspruch zuerkannt wurde
- Vereinbarungen bis Ende Februar 2025 bleiben gültig, wenn die Bildungsmaßnahme bis 31. Mai 2025 beginnt
Ziele der Reform
Die neue Weiterbildungszeit soll:
- Bessere Qualifizierung für den Arbeitsmarkt ermöglichen
- Insbesondere weniger qualifizierten Beschäftigten Chancen eröffnen
- Die geleisteten Arbeitsstunden in Österreich erhöhen
- Eine echte Weiterqualifizierung für Arbeitnehmer ermöglichen
Reaktionen
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) bezeichnet die Weiterbildungszeit als “neues Level” der Bildungskarenz. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht darin eine “echte standortpolitische Maßnahme”. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) betont die Bedeutung des lebenslangen Lernens für Arbeitnehmer und Betriebe.