Weiterbildungszeit (die neue Bildungskarenz)

Die Weiterbildungszeit ist die neue Regelung, die ab 2026 die bisherige Bildungskarenz in Österreich ersetzt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur neuen Förderung der Weiterbildung.

Aktuelle Nachrichten

Neue Weiterbildungszeit ab 2026

Die österreichische Regierung hat am 2. April 2025 die Einführung der neuen Weiterbildungszeit beschlossen. Diese soll ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten und bietet eine modernere und zielgerichtetere Förderung der Weiterbildung.

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Wichtige Eckpunkte

  • Start: 1. Jänner 2026
  • Mindestunterstützung: 40,40 Euro/Tag
  • Maximalunterstützung: 67,94 Euro/Tag
  • Mindestausmaß: 20 Wochenstunden (16 bei Betreuungspflichten)
  • Beschäftigungsdauer vor Antritt: 12 Monate (Saisonbetrieb: 3 Monate)

Laut Johannes Kopf, Vorstand des AMS, ist eine Umsetzung der neuen Weiterbildungsmaßnahme erst ab dem zweiten Quartal 2026 realistisch. Quelle →

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Aktuelle Bildungskarenz

Die bisherige Bildungskarenz ist am 31. März 2025 ausgelaufen. Vereinbarungen bis 28. Februar 2025 bleiben gültig, wenn die Weiterbildung bis 31.05.2025 begonnen hat. Am 16. September 2025 wurde der erste Gesetzesentwurf der Weiterbildungszeit vorgelegt, der Entwurf ist derzeit in Begutachtung. Die Frist dafür läuft bis 29. September. Mehr erfahren →

Wichtige Änderungen auf einem Blick:

  • Beschäftigungsdauer vor dem Antritt wurde auf 12 Monate verlängert
  • Leistungsnachweis im Studium wurde erhöht: alle 6 Monate 20 ECTS (bei Kinderbetreuung 16 ECTS)
  • Direkter Anschluss an die Elternkarenz ist NICHT mehr möglich.
  • Arbeitergeber-Zuschuss: 15% der Weiterbildungsbeihilfe bei Gehalt, das höher als 3.225 Euro/Monat ist

Mehr Informationen zur aktuellen Bildungskarenz →

Für wen ist die Weiterbildungszeit?

Die Weiterbildungszeit richtet sich insbesondere an:

  • Beschäftigte mit niedriger formaler Bildung und Gehalt
  • Arbeitnehmer:innen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten
  • Personen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen

Voraussetzungen

  • Mindestens 1 Jahr Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber:in
  • AMS-Prüfung: Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit
  • Präsenz- oder Live-Online-Formate
  • Nachweis der Teilnahme

Übergangsregelung

Die bisherige Bildungskarenz läuft am 31. März 2025 aus. Für bereits begonnene oder bis Ende Februar 2025 vereinbarte Bildungskarenzen gelten Übergangsregelungen.

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Quellen